Lkw-Fahrer erhielt von der Polizei eine Auszeichnung für seine jahrzehntelange vorbildliche Ladungssicherung ausgezeichnet.
Der selbständige LKW-Fahrer Jörg Rose, der auf eine fast 40-jährige Berufserfahrung zurückblicken kann, wurde von den Verkehrsbeamten als „vorbildlicher Fahrer” ausgezeichnet, weil er seine Ladungen stets auf sehr hohem Niveau sichert.
Herr Rose erhielt die Auszeichnung in erster Linie aufgrund seines makellosen Führungszeugnisses, aber eine kürzlich durchgeführte Kontrolle machte die Polizei auf den Fahrer aufmerksam. Bei dieser jüngsten Kontrolle stellten die Beamten fest, dass Rose nur eine Palette transportierte, die mit einem starken Spanngurt hervorragend gesichert war.
Überrascht und erfreut über die Auszeichnung nahm Herr Rose das Geschenk von Polizeioberkommissar Ino Nattermann entgegen.
Neben einer Vielzahl von kleinen Geschenken der Polizeiinspektion Neubrandenburg beteiligte sich auch ein Tankstellenbetreiber an der Aktion und spendete einen Tankgutschein. Im Jahr 2021 wurden bisher 26 Verkehrsunfälle durch mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung ausgelöst. Bei vier Unfällen zogen sich Verkehrsteilnehmer hierbei Verletzungen zu. Im vergangenen Jahr waren es sogar 38 Unfälle, die mit wenigen Handgriffen vermeidbar gewesen wären. Falsche Ladungssicherung
Ein Beispiel wie Landungssicherung nicht geht, haben Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow in der Nähe von Waren festgestellt.
Nur einen Tag nach der Kontrolle des Bauunternehmers Jörg Rose, hielten die Beamten einen LKW mit Anhänger nahe der Ortschaft Groß Plasten an. Auf der Ladefläche des Lasters stellten sie neben einem Tankcontainer für Dieselkraftstoff (Gefahrguttransport) eine schwere, ungesicherte Baggerschaufel sowie eine ebenfalls ungesicherte Rüttelmaschine fest. Den dazugehörigen ca. 22 Tonnen schweren Bagger hatte der Fahrer gesichert auf dem Anhänger dabei. Für den Anhänger war jedoch die Hauptuntersuchung bereits seit mehreren Monaten abgelaufen. Aufgrund von erheblichen Mängeln an der Bremsanlage konnte eine neue TÜV-Plakette nicht vergeben werden. Die Aufforderung zur Wiedervorführung wurde erteilt.
Die Weiterfahrt wurde dem LKW-Fahrer untersagt und die erneute Vorführung beim TÜV als Voraussetzung der weiteren Benutzung des Gespanns vorgegeben. Sowohl den Fahrer, als auch den Halter des Fahrzeugs erwarten ein Bußgeld in Höhe von etwa 300 Euro.
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