Ab dem 1. Januar 2022 kommen auf Transportunternehmen, die Waren zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien befördern, neue Pflichten zu. Sie werden den Goods Vehicle Movement Service (GVMS) verwenden müssen.
Transportunternehmen, die Waren über Häfen befördern, werden sich damit für den GVMS (Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen müssen, um eine Warenverkehrsnummer (GMR- Goods Movement Reference) zu erhalten. Ansonsten wird die Beförderung der Waren innerhalb des Vereinigten Königreichs nicht möglich sein.
Für die Registrierung beim GVMS wird eine “GB Economic Operators Registration and Identification Nummer (GB EORI)” sowie ein “Government Gateway Account” benötigt.
Die GMR sollte beantragt werden, bevor der Hafen angefahren wird.
Die Generierung der GB EORI-Nummer bzw. des Zugang zum GVMS kann bis zu 5 Tagen dauern, warnt die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ).
Bei Nichteinhaltung hohe Strafen
Bei Nichteinhaltung der neuen Pflichten können Transportunternehmen und/oder Fahrer mit hohen Geldstrafen, die sich auf bis zu 2.500 Pfund (ca. 2.900 Euro) belaufen können. Für die Weitergabe von Kontrollmitteilungen an die Fahrer ist allein das Unternehmen verantwortlich. Im Zweifelsfall haben Fahrer aber auch die Möglichkeit, den Status der GMR (Warenverkehrsnummer) über den Dienst „Check if you need to report for an inspection“ zu verifizieren.
Im GVMS müssen ab Jahresanfang auch alle Transporte mit Carnet TIR registriert werden. Die Daten können entweder direkt zum GVMS oder über einen Zollagenten übermittelt werden. Wie AISÖ meldet, arbeitet IRU bereits mit den britischen Zollbehörden zusammen, um die Erfassung von GVMS-Daten mit TIREPD zu integrieren, was Mitte 2022 möglich sein sollte.
Mehr Informationen zu der Beförderung von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannie, Zollformalitäten, Zufahrtskontrollen und Infrastruktur sind im Border Operating Model zu finden.
Leave a comment