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Februar 23, 2022 - By:

Nachhaltige Lieferketten

Nachhaltige Lieferketten: auf Firmen wartet noch viel Arbeit. Deutsche Unternehmen bereiten sich derzeit auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seinen Transparenzansprüchen in Sachen Nachhaltigkeit in der globalen Lieferkette vor. Bei der operativen Umsetzung stehen sie aber noch vor Herausforderungen. Vor allem bei der Einführung eines Risikomanagementsystems besteht Nachholbedarf. Das hat eine vom Lösungsanbieter IntegrityNext und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführte Online-Befragung unter insgesamt 282 Teilnehmenden ergeben.

Stand heute führt bereits die Mehrheit der Unternehmen Lieferantenbewertungen zu Nachhaltigkeitsthemen wie Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltschutz durch. Ein Großteil der befragten Betriebe wird sein Lieferantennetzwerk innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate nun zusätzlich auf Nachhaltigkeitskriterien im Sinne des LkSG überprüfen. Die Berücksichtigung sogenannter ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) im Risikomanagement und Entscheidungsprozess wird dabei nicht allein durch Anforderungen seitens des Gesetzgebers angetrieben. Auch das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sowie Druck seitens eigener Kunden spielen hierbei eine Rolle.

Als größte Herausforderungen bei der Implementierung des LkSG im Unternehmen nennen 81 Prozent den damit einhergehenden Zeitaufwand, sowie 75 Prozent die Erfassung und Verarbeitung des hohen Datenvolumens, welches bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance von hunderten oder tausenden unmittelbaren Lieferanten anfällt. Vor diesem Hintergrund sollen laut 84 Prozent der Befragten entweder einzelne Verantwortliche oder dezidierte Teams zur Bewältigung dieser neuen Herausforderung in den Unternehmen beauftragt werden. Für die Mehrheit ist der Einsatz einer auf die LkSG-Anforderungen abgestimmten technologiebasierten Lösung zur systematischen Erfassung und Analyse der Lieferantendaten geplant.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Ein Jahr später, am 1. Januar 2024, wird die Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende gesenkt. Für viele der betroffenen Unternehmen bleibt daher nur noch ein knappes Jahr für die Vorbereitung und Umsetzung.

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