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November 17, 2022 - By:

Betrug

Seit mehreren Jahren verhängt die italienische Verkehrspolizei gegen Fahrer und Frachtführer für Fahrtenschreiber-Betrug nicht nur in der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Verwaltungsstrafen,, sondern auch strafrechtliche Sanktionen. Denn wer in Italien am Tacho manipuliert, macht sich nach Art. 437 des italienischen Strafgesetzbuches strafbar.

Versuche das Gesetz vor Gericht anzufechten, blieben erfolglos. In jedem der Fälle bestätigte das Kassationsgericht das von der Vorinstanz getroffene Urteil ( Urteil Nr. 47211 in 2016 , Urteil Nr. 34107 in 2017 und Urteil Nr. 10494 in 2019 ). Ende Oktober befasste sich das Kassationsgerichtshof mit einem weiteren Fall dieser Art. Es ging um einen Frachtführer, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, einem Monat und zwanzig Tagen verurteilt wurde. Dieser Unternehmer hat zwischen 2010 und 2013 vierzehn seiner Fahrer dazu gezwungen, die Fahrtenschreiberdaten mithilfe eines Magneten zu fälschen. Dabei drohte er den Angestellten mit Entlassung. Auch diesmal hat das Kassationsgericht das von der Vorinstanz getroffene Urteil bestätigt.

Die Richter betonten in dem Urteil, dass der Fahrtenschreiber „ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Arbeitsunfälle zu verhindern“. So macht sich „ein Arbeitgeber, der Manipulationen eines Geräts anordnet, welches Unfälle verhindern soll, strafbar, da solche Tätigkeiten dazu führen können, die eigentlichen Funktionen des Geräts zu beeinträchtigen. Aber ebenfalls in Spanien droht bei Tacho-Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, da seit 2020 dieses Verbrechen ähnlich wie die Fälschung amtlicher Dokumente sanktioniert wird. Und in Großbritannien wurde jüngst ein Trucker, der zwei Fahrerkarten benutzte, zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

In Deutschland dagegen werden Fahrtenschreiber-Verstöße mit Geldstrafen geahndet. Je nach Szenario kann diese aber sogar mehrere tausend Euro betragen.

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