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Juni 24, 2022 - By:

Frachtführer

Frachtführer schockiert. Der niederländische Transportverband Transport en Logistiek Nederland (TLN) zeigte sich völlig überrascht, als es sich herausstellte, dass die EU-Rückkehrpflicht auch für Anhänger gilt. Darüber hinaus hat die Organisation die Wirksamkeit der Durchsetzung der Verordnung in Frage gestellt. Die LKW-Rückkehrpflicht alle 8 Wochen wurde im Sommer 2020 vom Europäischen Parlament als Teil der neuesten Regeln im Rahmen des Mobilitätspakets angenommen, trat aber erst im Februar 2022 in Kraft.

Gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 muss ein Unternehmen im Niederlassungsmitgliedstaat “die Nutzung seiner Fahrzeugflotte so organisieren, dass sichergestellt ist, dass Fahrzeuge, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen und in der grenzüberschreitenden Beförderung eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaats zu einer der Betriebsstätten in diesem Mitgliedstaat zurückkehren”.

Der niederländische Verband wurde durch folgenden Absatz überrascht: Diese Regel gilt für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für die internationale geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung verwendet werden und den Niederlassungsmitgliedstaat verlassen. Für Anhänger oder Sattelauflieger gilt diese Vorschrift, soweit sie den Güterkraftverkehrsunternehmern im Sinne von Artikel 5 (Buchstaben e und g) der Verordnung (EG) Nr. 1071/ 2009 zur Verfügung stehen und als solche gemäß den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, registriert oder in Verkehr gebracht und zur Verwendung zugelassen sind […]“.

“Anhänger und Auflieger haben offensichtlich keinen Fahrtenschreiber, daher ist unklar, wie die Mitgliedstaaten dies durchsetzen können” , so ein TLN-Sprecher

TLN erwähnt auch, dass dieses Mal im Gegensatz zu dem früheren Q&A Blatt der Kommission zum Mobilitätspaket keine Konsultation mit den europäischen Sozialpartnern wie IRU und ETF stattgefunden hat – obwohl die Kommission die Möglichkeit gab, vor Ende Juni auf den Entwurf zu antworten. Außerdem ist TLN besorgt über die Möglichkeiten der Durchsetzung der Verordnung. Jedes EU-Land kann Verstöße gegen die Verordnung überprüfen, aber eine Sanktion kann nur von dem Land verhängt werden, in dem das Unternehmen registriert ist. Denn die Rückkehrpflicht gehöre zu den Kriterien für die eigentliche Registrierungspflicht, erklärt die Organisation.

Sind die Registrierungsvoraussetzungen nicht (oder nicht mehr) erfüllt, kann die Erlaubnis widerrufen werden.

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